FAQs
Lichtenau ev. /ADN?
-
Die Lichtenau ev. ist der diakonische Mutterkonzern,
aus dem die ADN im Jahre 2013 ausgegründet wurde. Die ADN ist eine Tochterfirma
der Lichtenau ev.
Was ist der AVR?
-
Der AVR ist ein auf das kirchliche Arbeitsrecht basierendes
Tarifwerk, welches durch eine Bezugnahme im Arbeitsvertrag, bei den
Beschäftigten unseres Mutterkonzerns, der Lichtenau
ev., Anwendung findet. Auch in unserem Unternehmen haben einige Beschäftigte
einen sog. „AVR-Vertrag“. AVR-Verträge
haben diejenigen, welche vor der Ausgründung 2013 bereits einen hatten.
Was ist der IGZ?
-
Der IGZ bzw. der „iGZ-DGB-Tarifvertrag“, ist das
Tarifwerk der Zeitarbeitsbranche, und findet durch eine Bezugnahme im Arbeitsvertrag,
bei den meisten Beschäftigten der ADN (ca. 85%) Anwendung.
-
Ab dem 1.7.2020 gilt eine neue Version des IGZs.
Die für unsere Beschäftigten relevanten Änderungen haben wir hier für euch
zusammengefasst: Änderungen im IGZ-Tarif
-
Hier könnt ihr den gesamten Tarifvertrag
einsehen: https://www.ig-zeitarbeit.de/sites/default/files/redaktion/microsites/2020/200403_Haupttarifwerk_web.pdf
Was macht der BR eigentlich?
- Prüfen: zu überprüfen, ob geltendes (Arbeits-)Recht bzw. bereits getroffene Vereinbarungen innerhalb des Betriebs (sog. „Betriebsvereinbarungen“) umgesetzt werden.
Konkret tun wir dies, indem wir bspw. die Dienstpläne daraufhin prüfen, ob Ruhezeiten eingehalten werden, ob ausgesprochene Kündigungen begründet oder vermeidbar sind, ob vereinbarte Leistungen (wie die „Holen-aus-dem-Frei-Prämie“) tatsächlich bezahlt werden, ob Änderungen in geltendem Recht (auch Änderungen im angelehnten Tarifvertrag) umgesetzt werden.
- Initiieren: Bei Problemen oder Anregungen von Seiten der Beschäftigten, versuchen wir entsprechende Maßnahmen auszuloten und sie in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, manchmal nach Verhandlungen mit dieser, durchzusetzen. Manchmal besteht unsere Funktion auch in dem Aufzeigen der Dringlichkeit bestimmter Maßnahmen gegenüber der Geschäftsführung.
Konkret ist das z.B. beim Jobticket geschehen, der „Holen-aus-dem-Frei-Prämie“ und vielem mehr.
- Vermitteln: Bei Problemen oder Unstimmigkeiten zwischen einzelner Mitarbeitender mit anderen Beschäftigten, den Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber können wir bzw. einzelne Mitglieder des Gremiums bei der Vermittlung helfen.
Wir „repräsentieren“ die Belegschaft gegenüber der Geschäftsleitung, weshalb es auch so wichtig ist, dass ihr euch bei Problemen an uns wendet. Selbst wenn wir nicht in jedem Fall unmittelbar helfen können, so können wir bei immer wieder auftauchenden Problemen grundsätzliche Veränderungen anregen.
Wozu die Tarifkampagne?
Die ungleichen Verträge, die in
unserem Unternehmen gezahlt werden (AVR/IGZ),
führen zu einer großen finanziellen Ungerechtigkeit innerhalb unserer
Belegschaft. Die exakt gleiche Arbeit wird unterschiedlich vergütet. Diese
Ungerechtigkeit möchten wir durch einen Tarifvertrag beseitigen, indem die
Löhne auf ein gleiches Niveau angehoben werden.
Da unser Beruf noch ein relativ
junger Beruf ist, genießt er in der Öffentlichkeit wenig bis gar keine
Beachtung. Wir wünschen uns ein klares Berufsbild und die Anerkennung der
Assistenz als eigenständigen Beruf, eine zunehmende Professionalisierung
unserer Tätigkeit und natürlich eine anständige Bezahlung. All dies erhoffen
wir uns von einem Tarifvertrag, welcher gemeinsam mit Ver.di, als der für uns
zuständigen Gewerkschaft, erreicht werden soll.
Was ist eine Betriebsvereinbarung?
Eine Betriebsvereinbarung ist
eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und der
Geschäftsleitung über die im Unternehmen geltenden Rechte und Pflichten, welche
über bereits bestehende Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Tarif) hinausgehen.
Sie kann die Arbeitszeit betreffen, Urlaubspläne, Dienstkleidung etc. Die
Regelungen in einer Betriebsvereinbarung dürfen die Beschäftigten per Gesetz
niemals schlechter stellen als die „nächsthöheren“ Vereinbarungen (Gesetze,
Verordnungen, Tarif), sondern immer nur besser. Bei manchen Angelegenheiten
(z.B. der Einführung des Kurzarbeitergeldes) ist eine Betriebsvereinbarung
(sofern ein Betriebsrat im Unternehmen existiert) verpflichtend.
Die in unserem Betrieb
bestehenden Betriebsvereinbarungen könnt ihr jederzeit in den Geschäftsstellen
der ADN, sowohl in Kassel als auch in Hessisch Lichtenau, auf Anfrage einsehen
oder euch eine Kopie aushändigen lassen. Dazu könnt ihr euch auch an uns
wenden.
Was ist eine Betriebsversammlung?
Unter einer Betriebsversammlung
versteht man nach dem deutschen Betriebsverfassungsrecht eine Versammlung von Arbeitnehmer*innen
und Betriebsrat
zum Zwecke der Information der Arbeitnehmer*innen über die den Betrieb
betreffenden Angelegenheiten. Sie soll den Austausch zwischen Betriebsrat und Beschäftigten
sicherstellen. Sie findet bei uns alle drei Monate statt. Auch die
Geschäftsführung ist für eine begrenzte Zeit anwesend und kann sich äußern,
verlässt aber anschließend die Versammlung. Die Teilnahme an der
Betriebsversammlung ist freiwillig, die Zeit der Anwesenheit aber auch die Wegezeit
für die An- und Abreise ist Arbeitszeit.
Was ist Annahmeverzug?
Ein Annahmeverzug im Sinne des
Arbeitsrechts liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Annahme der vertraglich
vereinbarten Arbeitsleistung verweigert. Das heißt der Arbeitnehmer bietet
seine Arbeitskraft persönlich (§ 613 BGB), am richtigen
Ort (Betrieb), zur richtigen Zeit (vereinbarte Arbeitszeit) und im
arbeitsfähigem Zustand (z.B. nicht arbeitsunfähig krank) an und der Arbeitgeber
lehnt das Angebot ab. Das Angebot des Arbeitnehmers muss sich grundsätzlich auf
die vertragliche vereinbarte Arbeit beziehen. In unserem Unternehmen sind die
häufigsten Fälle, in denen der Annahmeverzug auftritt, Fälle in denen Dienste
von Seiten der Kunden bzw. infolgedessen von Arbeitnehmerseite abgesagt werden.
Dies kann verschieden Gründe haben: persönlich, krankheitsbedingt, Kunde
scheidet aus dem Unternehmen aus. Die bereits geplanten Dienste bekommt der/die
Beschäftigte voll bezahlt, insofern diese/r sich für die geplante Zeit zur
Verfügung stellt und bereit ist, ggf. an anderen, ihm zumutbaren,
Einsatzstellen zu arbeiten. Kann der Arbeitgeber zur geplanten Zeit keine
alternative Arbeit zur Verfügung stellen, wird der geplante Dienst trotzdem
voll bezahlt (mitsamt Zuschlägen?) und muss nicht nachgearbeitet werden. Die
entfallenen Dienstzeiten tragt ihr in eurem Arbeitszeitnachweis ein, als wären
sie gearbeitet, mit einem Vermerk „Annahmeverzug“ in der Spalte „Bemerkungen“.
Dieser Regelung liegt die Idee
zugrunde, dass Ausfälle auf der Auftragsseite nicht von den Mitarbeitern
aufgefangen werden dürfen, sondern dem „unternehmerischen Risiko“ zuzurechnen
sind.
Ein weiterer Fall, der bei uns im
Unternehmen öfter auftritt, ist die Situation, dass Mitarbeiter schon in der
Planung nicht auf ihre vertraglich vereinbarten Stunden kommen und sich so
Minusstunden anhäufen. Grund dafür kann der vorherige Wegfall einer
Einsatzstelle sein, für den kein oder zumindest kein vollständiger Ersatz im
nötigen Stundenumfang gefunden werden konnte. Es kann aber auch sein, dass
etwas mit der Planung auf Seiten der Koordination oder aber auch auf der/des
Beschäftigten, nicht stimmt. In diesen Fällen darf aber nicht pauschal vom
Stundenkonto abgezogen werden. Solltet ihr das Gefühl haben, dass der
Stundenausfall ohne euer Verschulden zustande gekommen ist und über die
üblichen, „normalen“ und nachholbaren Schwankungen hinaus geht, könnt ihr (im
Zweifelsfall nach Absprache mit eurer Koordinator/in) einen Vermerk auf eurem Arbeitszeitnachweis
hinterlassen „Differenz zum Stundensoll ist Annahmeverzug – bitte nicht vom
Zeitkonto abziehen“.
-
https://www.betriebsrat.com/annahmeverzug
Kommentare
Kommentar veröffentlichen