Liebe Kolleg*innen, es gibt neues zum Thema Urlaub. Wie ihr Urlaub beantragt und wie er genehmigt wird ist jetzt in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Die Vereinbarung sollte an sich schon für 2021 gelten, durch den Corona-bedingten hohen Arbeitsaufwand in der Koordination, war die sofortige Anwendung leider nicht machbar. Voll wirksam wird die neue Regelung dann ab Dezember 2021. Bis dahin wird die Vereinbarung als Grundgerüst zur Urlaubsvergabe verwendet, damit sich alle schon einmal daran gewöhnen können. Die wichtigste Neuerung ist, das ihr 2/3 eures Jahresurlaubs schon im Januar feslegt. Die Koordinatorinnen werden Urlaubslisten auslegen; und zwar so, dass jede*r Kolleg*in sich eintragen kann. Wie das konkret vor sich geht, wird euch noch mitgeteilt. Bis zum 15. Dezember sollen dann alle mindestens 2/3 ihres Urlaubs eintragen (bei 30 Tagen pro Jahr also 20 Tage). Wenn ihr es möchtet könnt ihr bis zu drei Wochen zusammenhängenden Urlaub eintragen. Am 15. Januar wird da...