Liebe Kolleg*innen, es gibt neues zum Thema Urlaub.
Wie ihr Urlaub beantragt und wie er genehmigt wird ist jetzt in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Die Vereinbarung sollte an sich schon für 2021 gelten, durch den Corona-bedingten hohen Arbeitsaufwand in der Koordination, war die sofortige Anwendung leider nicht machbar.
Voll wirksam wird die neue Regelung dann ab Dezember 2021. Bis dahin wird die Vereinbarung als Grundgerüst zur Urlaubsvergabe verwendet, damit sich alle schon einmal daran gewöhnen können.
Die wichtigste Neuerung ist, das ihr 2/3 eures Jahresurlaubs schon im Januar feslegt.
Die Koordinatorinnen werden Urlaubslisten auslegen; und zwar so, dass jede*r Kolleg*in sich eintragen kann. Wie das konkret vor sich geht, wird euch noch mitgeteilt.
Bis zum 15. Dezember sollen dann alle mindestens 2/3 ihres Urlaubs eintragen (bei 30 Tagen pro Jahr also 20 Tage).
Wenn ihr es möchtet könnt ihr bis zu drei Wochen zusammenhängenden Urlaub eintragen.
Am 15. Januar wird dann ein vorläufiger Urlaubsplan ausgehängt. Wenn dann alle Unklarheiten beseitigt sind, wird am 31. Januar die abgeschlossene Urlaubsplanung bekannt gegeben.
Das bedeutet, der Arbeitgeber kann den darin festgelegten Urlaub nicht mehr ändern.
Ihr könnt also für diesen Zeitraum Urlaub buchen (wenn es denn wieder geht) und könnt sicher sein, dass er dann auch stattfindet.
Falls nicht allen Urlaubswünschen entsprochen werden kann, gelten die gängigen Sozialkriterien für die Genehmigung (z.B. schulpflichtige Kinder).
Wenn der Urlaubsplan am 31. Januar steht, ist der Urlaub, der danach noch beantragt wird nachrangig. Er muss also nur genehmigt werden, wenn dem kein, bereits genehmigter, Urlaub entgegensteht.
Der Vorteil für alle beteiligten ist die Planbarkeit.
Ihr wisst schon im Februar, dass ihr im Sommer auch wirklich Urlaub bekommt und euch nicht noch im Juni darum streiten müsst.
Auch die Dienstplanung sollte einfacher werden. Die Telefoniererei, zu den Urlaubszeiten, um den Plan noch voll zu bekommen wird weniger werden
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