Direkt zum Hauptbereich

Posts

Es werden Posts vom Mai, 2021 angezeigt.

Was haben die Gewerkschaften je für uns getan?

 

Keine Sorge bei BEM-Gesprächen

  Der Betriebsrat hat 2019 eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber abgeschlossen, zu dem Thema,   Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) . Zu Beginn jedes Monats wird geprüft, ob die zeitliche Grenze der Arbeitsunfähigkeit gem. § 84 Abs. 2 SGB IX überschritten ist. Ergibt sich hiernach, dass Mitarbeitende innerhalb eines zusammenhängenden 12- Monatszeitraumes insgesamt länger als 42 Tage arbeitsunfähig erkrankt waren, werden Sie zu einem BEM-Gespräch eingeladen. Ihr könnt euch frei entscheiden, ob ihr an diesem Gespräch teilnehmen möchtet! Gesprächsinhalte gehen nicht in die Personalakte ein. Der Gesetzgeber definiert BEM als Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden, erneut Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten. Bekommt ihr eine Einladung zum BEM Gespräch und möchtet es wahrnehmen, könnt ihr euch aussuchen, wer dabei sein soll. Zum Be...